Was genau ist die Riester Rente?
Diese Form der privaten Altersvorsorge wird durch staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen gefördert.
Vor allem Familien und Bezieher geringer Einkommen profitieren von den Zuschüssen, die der Staat zahlt.
Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt worden und in den § 10a und § 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.
Die staatliche Zulage |
Förderung Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen: Die Grundzulage beträgt seit 2018 175 Euro pro Person und Jahr. Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen. Wichtig: Die Kinderzulage wird nur gezahlt, wenn die förderberechtigte Person für das jeweilige Kind auch Kindergeld erhält. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage gestrichen. Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet werden. Berufseinsteiger-Bonus |
Die Steuerersparnis |
Einkommensteuer-Vorteil Die Riester-Rente kann auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu muss bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden.Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung. Wer profitiert vom Sonderausgabenabzug? Bei Familien mit vielen Kindern ist die Riester-Förderung über die Zulage aber insgesamt deutlich höher. |
Wissenswertes |
Einkommensteuer-Vorteil Wie stark man von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren kann, hängt u.a. von der beruflichen Situation und der Einkommensgruppe ab |